Guter Rat ist nicht immer teuer. Aber immer viel wert.


 

Sicher wollen Sie uns erst kennenlernen, ehe Sie über eine Zusammenarbeit entscheiden. In einem Erstgespräch besteht für Sie die Möglichkeit, sich über Art und Umfang der zu erwartenden juristischen Beratung zu informieren. Gleichzeitig geben wir Ihnen einen ausführlichen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Kosten. 

 

Wir können Ihnen unsere Zusammenarbeit auf Basis einer Vergütungsvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anbieten. Welche Variante die für Sie kostengünstigere ist, erörtern wir gerne mit Ihnen gemeinsam.